Informationen rund um Psychotherapie

Ablauf einer Psychotherapie

Als Patient/in haben Sie ein Erstzugangsrecht zu Psychotherapie, d.h. Sie können ohne Überweisung eines Arztes in die Praxis kommen. Nur wenn Sie in einem sog. Hausarztvertrag Ihrer Krankenkasse versichert sind, benötigen Sie eine Überweisung Ihres Hausarztes.

 

Psychotherapeutische Sprechstunde

Das Kennenlernen beginnt mit der sogenannten "psychotherapeutischen Sprechstunde", in der wir klären welche Beschwerden bei Ihnen vorliegen, wie sie sich entwickelt haben, welche Vorbehandlungen erfolgten und welche Diagnose gestellt wird. Es wird auch abgeklärt, ob eine Psychotherapie angezeigt ist und wenn ja, welches Behandlungsverfahren hilfreich erscheint. 

 

Probatorische Sitzungen

Ziel in den danach folgenden probatorischen Sitzungen ist es anhand der Biographie und diagnostischer Abklärung eine ausführliche Analyse ihrer Problematik zu erstellen. Es geht insbesondere darum, Klarheit über die Erkrankung und mögliche Ursachen zu erlangen. 

Auf dieser Grundlage werden gemeinsam Behandlungsziele für die Therapie erarbeitet. Außerdem dienen die ersten Sitzungen dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses. 

 

Auf dieser Basis können Sie sich entscheiden, ob Ihnen unser Behandlungsangebot zusagt und Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Gegebenenfalls wird dann der Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenkasse gestellt, der in der Regel auch genehmigt wird.

 

Psychotherapeutische Einzelbehandlung

In der Regel finden die anschließenden Therapiesitzungen im wöchentlichen Rhythmus statt. Je nach Behandlungsplan und Therapiephase können jedoch auch mehrere Sitzungen pro Woche oder gegen Ende der Therapie Sitzungen in immer größerem Abstand sinnvoll sein. 


Kosten einer Psychotherapie

Als Psychologische Psychotherapeutinnen mit einer eigenen Kassenzulassung sind wir berechtig mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Für Sie entstehen somit keine eigenen Kosten.

 

Kosten für weitere Leistungen wie Berichterstellung, Schreibgebühr und Bescheinigungen können bei Bedarf separat hinzukommen.

 

Gesetzlich Versicherte

Haben Sie sich für eine Therapie in unserer Praxis entschieden und möchten die eigentliche Psychotherapie beginnen, ist ein Antrag auf Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse sowie eine Vorstellung bei Ihrem behandelnden (Haus-)Arzt zur somatischen Abklärung und Ausstellung eines Konsiliarberichts erforderlich.

 

In der Regel wird der Therapie durch die Krankenkassen zugestimmt.

 

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten als Selbstzahler übernehmen, spielen Antragsformalitäten und eine begrenzte Stundenzahl für Sie keine Rolle. 

Für eine selbstgetragene Psychotherapie entstehen Kosten entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Gebührenhöhe liegt bei 100,55€ pro Sitzung (50 Min).

 

Privatversicherte

Als Privatversicherte/r werden ihnen die Behandlungskosten je nach ihrem individuellen Vertrag entweder zu 100% oder anteilig von Ihrer Kasse oder Beihilfe erstattet. Die Kostenerstattung hängt dabei von ihrem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Entscheidend ist, ob Psychotherapie als Versicherungsleistung in Ihren Versicherungsvertrag aufgenommen wurde. Die Abrechnung erfolgt von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich vorab über die individuellen Modalitäten.


Dauer von Psychotherapie

Die Dauer einer Psychotherapie kann je nach Beschwerdebild und Zielsetzungen zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren betragen.

 

In der Regel wird zunächst eine Kurzzeittherapie mit 12 Stunden unkompliziert beantragt. Diese Kurzzeittherapie kann im Anschluss um weitere 12 Stunden verlängert werden und anschließend sogar noch in eine Langzeittherapie (weitere 36 Stunden) umgewandelt werden. 

 

Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Neben den Einzelsitzungen können auch Paar- oder Bezugspersonenstunden stattfinden, die dann 100 Minuten dauern. Auch bei sogenannten „Expositionen“, die vor allem bei Ängsten und Zwängen therapeutisch indiziert sind werden häufig Doppelstunden vereinbart. 

 

Üblicherweise finden die Sitzungen - zumindest anfangs - wöchentlich statt; größere Abstände können aber ebenfalls vereinbart werden.  


Die Wartezeit

Es ist uns ein großes Anliegen unseren PatientInnen die nötige Zeit zu widmen, die für eine sorgfältige Behandlung erforderlich ist. Während einer Psychotherapie erhält jeder Patient/ jede Patientin wöchentlich 50-minütige Termine über einen Zeitraum von durchschnittlich 1 bis 2 Jahren. Somit ist Psychotherapie eine vergleichsweise zeitaufwändige und langfristige Behandlung.


In der Versorgung gesetzlich versicherter PatientInnen sind wir leider durch die Kassenärztliche Vereinigung zeitlich auf eine gewisse Anzahl von Therapiestunden begrenzt. Deshalb ist es für gesetzlich Versicherte nicht immer möglich ist, sofort einen Therapieplatz zu erhalten.
Um die Gleichbehandlung aller PatientInnen zu gewährleisten, werden diese nach dem Erstgespräch auf eine Warteliste aufgenommen. Wir kontaktieren Sie dann, sobald ein Therapieplatz freigeworden ist. Diese Regelung gilt auch für privat versicherte PatientInnen. 

Die Wartezeit verkürzt sich, wenn Sie eine gewisse zeitliche Flexibilität mitbringen und z.B. regelmäßig Termine am Vormittag wahrnehmen können. Dennoch sind wir bestrebt Ihre Terminwünsche - soweit möglich - zu berücksichtigen.